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   LAG Hamburg, 16.05.2001 - 4 Sa 33/01   

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https://dejure.org/2001,17902
LAG Hamburg, 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 (https://dejure.org/2001,17902)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 (https://dejure.org/2001,17902)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 4 Sa 33/01 (https://dejure.org/2001,17902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbindung einer Arbeitgeberin von der Pflicht zur Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines

    Dies entspricht der ständigen Auffassung der angerufenen Kammer und auch der ständigen Rechtsprechung des angerufenen Landesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere LAG Hamburg 14.09.1992 - 2 Sa 50/92 - NZA 1993, 140 ff; 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 - LAGE Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 - LAGE Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht).

    Die Tatsache, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr benötigt, reicht allein nicht aus, denn das ist bei jeder betriebsbedingten Kündigung der Fall (Fitting, § 102 Rz 119; DKK-Kittner, § 102 Rz 290; LAG Hamburg 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 - LAGE Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht).

    Auch der mögliche Wegfall der tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeit allein begründet keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung (LAG Hamburg 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 - LAGE Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; vgl. bereits LAG Hamburg 18.05.1993 - 2 Sa 33 und 34/93; 24.02.1993 - 4 Sa 13/93 - nv; LAG Hamburg 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 - LAGE Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; DKK-Kittner, § 102 Rz 289; a.A. Willemsen/Hohenstatt, DB 1995, 215).

    Bei gleichzeitiger Entlassung mehrerer Arbeitnehmer können die Lohnaufwendungen beispielsweise nicht zusammengerechnet werden, da der Arbeitgeber es sonst in der Hand hätte, die wirtschaftliche Zumutbarkeit durch eine größere Zahl von Entlassungen zu beeinflussen (LAG Hamburg 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 - LAGE Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; vgl. bereits LAG Hamburg 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 - LAGE Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; so auch DKK-Kittner, § 102 Rz 292; a.A. KR-Etzel, § 102 BetrVG, Rz 227; a.A. auch die von der Verfügungsbeklagten zitierte Rechtsprechung des LAG Hamburg 30.04.1993 - 6 Sa 35/93; 22.04.1993 - 1 Sa 17/93; 23.04.1993 - 3 Sa 36/93; 21.10.1993 - 2 Sa 56/93 für den Fall der Stilllegung eines größeren Betriebsteils; eine solche Fallgestaltung ist vorliegend allerdings nicht einschlägig).

  • LAG Hamburg, 12.09.2001 - 4 Sa 26/01

    Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung; Widerspruch des

    Die Kammer nimmt zur Begründung im wesentlichen Bezug auf die den Parteien bekannte Entscheidung der Kammer vom 16. Mai 2001 - 4 Sa 33/01 - in einem Parallelfall.

    Soweit von der Verfügungsklägerin vertreten wird, dass von einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung im Sinne des Entbindungsgrundes des § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG immer dann auszugehen ist, wenn im Rahmen einer Betriebsänderung einer großen Zahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und für diese keine Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen (so auch Urteile des LAG Hamburg vom 09. März 1993 -1 Sa 29/93 - vom 21. Oktober 1993 - 2 Sa 56/93 - vom 25. Mai 1993 - 3 Sa 30/93 - vergl. auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 102 Rdnr. 68; Willemsen/ Hohenstatt, DB 1995, 215) hat die angerufene Kammer diese Auffassung bereits in ihren Urteilen vom 24. Februar 1993-4 Sa 13/93 - und 10. Mai 1993-4 Sa 20/93 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 16, zuletzt Urteil vom 16. Mai 2001 -4 Sa 33/01 - , nicht geteilt (vergl. auch Urteile des LAG Hamburg vom 18. Mai 1993 - 2 Sa 33, 34/93).

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im

    Schließlich hat die Mehrzahl der genannten Beschäftigungsmöglichkeiten im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. dazu etwa LAG Hamburg 16.05.2001 - 4 Sa 33/01, juris Rn. 65, 67) nicht mehr bestanden.
  • LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03

    Voraussetzungen der Entbindungsverfügung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG

    An dieser Rechtsprechung hält die Kammer auch nach erneuter Prüfung fest (ebenso nun auch LAG München 05.08.2003 - 2 Sa 611/03; aA LAG München 20.08.2003 - 7 Sa 857/03; 17.09.2003 - 10 Sa 738/03; aA auch, aber ohne Begründung, etwa ErfK/Hanau/Kania 4. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 40; unentschieden LAG Hamburg 16.05.2001 LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 24 = NZA-RR 2002, 25 ff., zu II 2 a der Gründe; LAG München 11.07.2003 - 8 Sa 509/03; 07.08.2003 - 4 Sa 723/03; 03.09.2003 - 9 Sa 853/03; 09.09.2003 - 6 Sa 609/03).
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